Wann und wie muss ich eine Rettungsgasse bilden ?
Eine Rettungsgasse muss unter verschiedenen Bedingungen gebildet werden. Hierbei ist zu unterscheiden, ob Sie sich innerorts oder außerorts befinden. Befahren Sie eine Straße, die sich innerhalb einer geschlossenen Ortschaft befindet, müssen Sie nur Platz machen, wenn sich ein Einsatzfahrzeug mit Martinshorn nähert. Hierbei sollte eine Rettungsgasse gebildet werden, was jedoch nicht immer möglich ist. Von größerer Bedeutung ist, dass Sie zur Seite fahren und die Fahrzeuge passieren lassen. Eine Lücke muss also nur bei einem Notfall gebildet werden.
Auf Autobahnen und Außerortsstraßen verhält sich das anders: Hier muss bereits eine Rettungsgasse gebildet werden, wenn der Verkehr stockend wird oder zum Stehen kommt. Auch wenn die freie Gasse von keinem Einsatzfahrzeug genutzt wird, muss sie dennoch gebildet werden. In einer Notsituation haben Einsatzfahrzeuge so die Möglichkeit, mit einer deutlich höheren Geschwindigkeit an den stehenden Fahrzeugen vorbeizufahren und so zum Unfallort zu gelangen. Die frühzeitige Bildung einer Rettungsgasse kann Minuten gutmachen, die über Leben und Tod entscheiden.
Der § 11 Absatz 2 Der Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt :
"Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeige für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrtzeugen zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine freie Gasse bilden."